Geänderte Pflegeleistungen ab 2025

Symbolbild Gesetz - Geöffnetes Buch mit Paragrafzeichen
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Seit 01.01.2025 erhalten alle versicherten Personen mit Pflegegrad höhere Leistungen.

Die Leistungen wurden gegenüber dem Jahr 2024 um 4,5%  erhöht. Grundlage hierfür ist die in § 30 SGB XI festgelegte Dynamisierung der im SGB XI genannten Beträge. Dieser Paragraf wurde 2023 im Rahmen des Pflegeunterstützungs- und
-entlastungsgesetzes (PUEG) eingeführt.

Die seit 01.01.2025 geltenden Beträge sind in folgender Tabelle dargestellt.

  Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5
Pflegegeld
monatlich
- 347 € 599 € 800 € 990 €
Pflegesachleistung
monatlich
Nur Entlastungsbetrag 796 € 1.497 € 1.859 € 2.299 €
Kombinationsleistung
monatlich
Wird bei Pflegegrad 2 bis 5 die Pflegesachleistung in Anspruch genommen aber regelmäßig nicht komplett ausgeschöpft, wird das Pflegegeld anteilig überwiesen
Entlastungsbetrag
monatlich
131 € 131 € 131 € 131 € 131 €
Verhinderungspflege
je Kalenderjahr
 
- durch nahe Angehörige - 520,50 € 898,50 € 1200 € 1485 €
- durch sonstige Personen - 1.685 € 1.685 € 1.685 € 1.685 €
Kurzzeitpflege
je Kalenderjahr
Nur Entlastungsbetrag 1.854 €  1854 € 1854 € 1.854 €
Tages-/Nachtpflege
monatlich
Nur Entlastungsbetrag 721 € 1.357 € 1.685 € 2085 €
Stationäre Pflege
monatlich
Nur Entlastungsbetrag 805 € 1.319 € 1855 € 2.096 €
Pflegehilfsmittel
monatlich
42 € 42 € 42 € 42 € 42 €

Bei Fragen zur Inanspruchnahme und Nutzung der Leistungen der Pflegeversicherung sowie weiteren Themen rund um die Pflege berät der Pflegestützpunkt Landkreis Böblingen. Wenden Sie sich gerne an uns. Die Kontaktmöglichkeiten finden Sie unter der Rubrik Kontakt.